Waldenbuch - Aus dem Gemeinderat

Veröffentlicht am 10.03.2020 in Gemeinderatsfraktion

Innenentwicklung - Schritt für Schritt

Laut Hauptsatzung der Stadt Waldenbuch handelt es sich beim Technischen Ausschuss neben dem Verwaltungsausschuss und dem Umlegungsausschuss um einen beschließenden Ausschuss, der selbständig an Stelle des Gemeinderats entscheidet.

Zu seinen Schwerpunktaufgaben zählt auch die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (§ 31 BauGB). So stand diesmal auch ein Bauantrag für ein Bauvorhaben im Glashütter Täle auf der Tagesordnung der TA-Sitzung vom 3. März 2020, wo ein seit vielen Jahren leerstehendes Wohnhaus aus den 1950iger Jahren durch den Bau eines Dreifamilienhauses ersetzt werden soll.

Wir tragen somit den Vorgaben des Baugesetzbuches (§1 Abs.5 BauGB) Rechnung, wonach der zukünftige Flächenbedarf verstärkt durch die Nutzung von innerörtlichen und bereits erschlossenen Flächen gedeckt werden soll. Andererseits wirkt eine solche Maßnahme auch der seit Jahren anhaltenden rückläufigen Einwohnerentwicklung in der Glashütte entgegen. Belief sich die Einwohnerzahl im Jahr 1991 noch auf 789 Bewohner, damals trat der Bebauungsplan Sommerhauweg in Kraft, so liegen wir per Ende 2019 bei 673 Einwohner – ein Rückgang um runde 15 Prozent. Der TA hat dem Bauantrag zugestimmt.

Als etwas komplizierter erwies sich ein Bauantrag im Liebenäckerweg im Bereich des Bebauungsplans Liebenau VI, der im Jahr 1998 in Kraft getreten ist. Dort soll ein aus den 1930iger Jahren stammendes Wohnhaus abgerissen und durch ein Mehrfamilienhaus mit neun Wohnungen ersetzt werden.

Die nach dem gültigen Bebauungsplan erforderlichen Stellplätze werden mit 14 Stellplätzen erreicht (9 WE x Faktor 1,5 = 13,5 Stellplätze).

Wer das aus Sandsteinen erstellte Gebäude kennt, mag den Abriss zwar bedauern, da aber keine denkmalschutzrechtlichen Hinderungsgründe vorliegen, liegt die Entscheidung für den Abbruch des Hauses allein beim Eigentümer.

Erschwerend kommt noch der Umstand hinzu, dass die Fraktion der Freien Wähler in der Gemeinderatssitzung vom 18. Februar 2020 mittels eines Antrags einen Aufstellungsbeschluss inclusive Veränderungssperre erwirken wollten, obwohl bereits 90 Prozent der Grundstücke bebaut sind.

Hintergrund war wohl, die für diesen Bebauungsplan festgesetzte Stellplatzverpflichtung von 1,5 Stellplätze pro Wohnung auf 2,0 Stellplätze zu erhöhen.

Wir als SPD-Fraktion sehen keinen Sinn darin, wegen noch drei unbebauter Grundstücke ein derart aufwendiges und auch mit Kosten verbundenes Verfahren auf sich zu nehmen, so wie es von Gesetzes wegen vorgeschrieben wäre. Wie das mit dem ohnehin dezimierten Personal im Bauamt bewerkstelligt werden soll, darüber hat man sich wohl keine bis wenig Gedanken gemacht.

Nach ausführlicher und teils kontrovers geführter Diskussion führte die abschließende Abstimmung bei 4 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen zu dem Ergebnis, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Es ging dabei im Wesentlichen um die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (z.B. Dachneigung 32 Grad statt 35 Grad oder Tiefgarage liegt teilweise außerhalb der Baugrenze etc.), ein Vorgang, der bei nahezu allen Bauanträgen gang und gäbe ist. Wir hielten die Abweichung bei Abwägung aller betroffenen Belange (z.B. Schaffung von zusätzlichem Wohnraum) als städtebaulich für vertretbar.

Jetzt liegt die Entscheidung bei der zuständigen Baurechtsbehörde beim Landratsamt Böblingen. Sollte dort festgestellt werden, dass der TA das nach dem Baugesetzbuch erforderliche Einvernehmen rechtswidrig versagt hat, hat die dortige Genehmigungsbehörde das fehlende Einvernehmen zu ersetzen.

Für die SPD-Fraktion

W. Keck

 
 

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Siegfried Schulz - Gerechtigkeit

     

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