Liebe Gäste,
es ist gerade mal ein Jahr her, dass ich hier stand und was zum
Thema „Stadtentwicklung“ sagen sollte – musste. Was hat sich in der
Zwischenzeit getan und wie geht es weiter? Getan hat sich so manches – wohl
wahr. Es gibt beispielsweise zwei zusätzliche Engstellen und es wird auch des
Öfteren mal wieder auf dem Graben geblitzt, worüber sich unser Landrat freut,
denn das Busgeld fließt ja bekanntermaßen in seine Kasse. Aber Spaß beiseite,
es kam zwischenzeitlich einiges in Bewegung, wenngleich sich an den
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nichts Wesentliches Verändert hat. Wir
haben es nach wie vor mit stagnierenden und sinkenden Geburtenraten zu tun
bei gleichzeitiger Zunahme der Lebenserwartung und des Altenanteils.
Weniger Kinder bedeuten weniger Familien und wenn in unserer Gemeinde und im Besonderen im innerstädtischen Bereich immer weniger Menschen leben, hat
dies auch zwangsläufig Auswirkungen auf die gesamte Geschäftswelt. Nun, wir
leben in einem marktwirtschaftlich geprägten Gesellschaftssystem, wo der
Umzug einer Firma von da nach da oder eine Geschäftsaufgabe im Grunde
einen normalen Vorgang darstellt. Kritisch wird die Sache dann, wenn es zu
größeren Verschiebungen kommt, sprich: größere Einkaufszentren auf der
grünen Wiese den Geschäften im innerstädtischen Bereich das Wasser
abgraben. Eine weitere Veränderung gegenüber dem letzten Jahr betrifft die
Schließung des Schlecker-Ladens auf dem Graben, aber was kann man tun,
wenn ein Konzernriese wie Schlecker seine Pforten ganz schließt? Was nun die
Marktentwicklung in unserem Städtle angeht, so stellt unser Bürgermeister in
einem vor drei Wochen erschienenen Interview fest, dass wir als Gemeinde nur
die Rahmenbedingungen schaffen zu können. Über den Erfolg entscheide dann
letztlich der Kunde. Wer aber ist der Kunde und woher soll dieser kommen?
Und so schließt sich der Kreis wieder. Das beste Beispiel ist unser
Wochenmarkt hier im Städtle, wo in der letzten Zeit ja einige Marktbeschicker
zu unser aller Leidwesen wieder abgesprungen sind, nicht zuletzt wegen der zu
Seite 1
geringen Nachfrage. Ein solcher Markt lebt nicht von Kunden umliegender
Gemeinden, sondern im Wesentlichen vom unmittelbaren Umfeld. Und was für
den Wochenmarkt gilt, gilt in gleichem Maße für die anderen Geschäfte. Es
wird also vieles davon abhängen, ob und inwieweit es uns gelingt, die
Nachfrage in diesem Bereich zu stärken, indem wir bezahlbaren Wohnraum
gerade auch für jüngere Familien schaffen. Erfreulich gilt es festzuhalten,
diesbezüglich in den zurückliegenden Wochen und Monaten einiges in Gang
gebracht zu haben, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass sich der
Gemeinderat in einer im Oktober letzten Jahres stattgefundenen Klausur mit
diesem Thema intensiv beschäftigt hat. Auf der Grundlage der
Klausurergebnisse brachten dann alle Fraktionen entsprechende
Haushaltsanträge ein, so auch wir. Um bei der Vielzahl an möglichen
Maßnahmen, die sowohl den öffentlichen als auch den privaten Bereich
betreffen, den Überblick zu behalten, wurde auf unseren Antrag hin die
Verwaltung beauftragt, das Verfahren für die Aufstellung eines städtebaulichen
Rahmenplans für die Bereiche Innenstadt (Städtle) und Kalkofen (Areale
Bürgerhausplatz / Kindergarten Tilsiter Weg) vorzubereiten. Zweck und Ziel
eines solchen städtebaulichen Rahmenplans ist es, die Vielzahl an funktionalen,
baulichen und strukturellen Aspekten – wozu auch die Schaffung von Parkraum
gehört, in einem anschaulichen Planwerk zu vereinen. Es würde den heutigen
Rahmen sprengen, auf alle Aspekte eines solchen Planes einzugehen. Unser
zweiter Antrag bezog sich auf das Areal zwischen der Hinteren und Vorderen
Seegasse, wo es mögliche alternative Lösungen zur Sanierung der dortigen
Häuserzeile, die sich zum großen Teil in städtischem Besitz befindet, durch ein
geeignetes Fachbüro zu prüfen lassen gilt. Wir sind uns dessen bewusst, dass
wir uns bei allen Vorhaben gemeinhin in einem Spannungsfeld zwischen
Wunsch und Wirklichkeit bewegen. Denn wir als Gemeinde sind bei einigen
Projekten hinsichtlich Planung und Umsetzung auf die positive Mitwirkung und
Bereitschaft privater Eigentumsbesitzer angewiesen.
Seite 2
Bekanntlich gilt ja die Eigentumsgarantie nach Art. 14 des Grundgesetzes als ein
elementares Grundrecht, wenngleich auch im selben Artikel geschrieben steht,
dass Eigentum verpflichtet. Es gibt also noch viel zu tun, insbesondere für die
Verwaltung, deren Aufgabe es ist, die vielen Gespräche mit den Beteiligten zu
führen.
Besonders erfreulich ist auch die Tatsache zu werten, dass wir Ende letzten
Jahres nach einer längeren Planungszeit auch das Gewerbegebiet Bonholz drei
mit einer Gesamtfläche von dreieinhalb Hektar seiner Bestimmung übergeben
konnten.
Wir sehen, die Arbeit wird dem Gemeinderat und der Stadtverwaltung bei all
den Vorhaben nicht ausgehen, letztlich werden wir daran gemessen, was man
gemacht oder erreicht hat, und nicht daran, was man vielleicht gern gewollt
hätte.